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Wohlfahrtseinrichtungen nach dem Arbeitsverfassungsgesetz

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Die vorliegende Arbeit bietet eine umfassende Darstellung der gesetzlichen Regelungen über Wohlfahrtseinrichtungen nach den §§ 93 und 95 Arbeitsverfassungsgesetz. Lehrmeinungen und Judikatur aus Österreich und Deutschland werden gegenübergestellt, da hier das kollektive und individuelle Arbeitsrecht zusammentreffen und wichtige Abgrenzungsfragen aufgeworfen werden. Der betriebsverfassungsrechtliche Abschnitt behandelt die Grenzen der Mitbestimmung des Betriebsrates sowie den Einsatz von Betriebsvereinbarungen. Anschließend wird auf die arbeitnehmereigenen Wohlfahrtseinrichtungen nach § 93 ArbVG eingegangen, insbesondere hinsichtlich ihrer Errichtung, Finanzierung, Verwaltung und Auflösung. Für den Betriebsrat ist die Verwaltung des Betriebsratsfonds von zentraler Bedeutung. Der individualrechtliche Abschnitt thematisiert die umstrittene Frage, inwieweit einzelvertragliche Ansprüche der Arbeitnehmer auf Leistungen aus einer Wohlfahrtseinrichtung bestehen können. Dabei werden sowohl die Rechtsgrundlage für individuelle Ansprüche als auch die Möglichkeiten des Arbeitgebers zur Unterbindung solcher Ansprüche umfassend beleuchtet. Die Autorin, Dr. Ingrid Korenjak, ist Rechtsanwältin bei Doralt/Seist/Csoklich in Wien und spezialisiert auf individuelles und kollektives Arbeitsrecht.

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Wohlfahrtseinrichtungen nach dem Arbeitsverfassungsgesetz, Ingrid Korenjak

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2009
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(In brossura)
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