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Der Versorgungsausgleich wird reformiert: Die materiellrechtlichen Normen wandern in das neu geschaffene Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG), während die Verfahrensvorschriften im neuen FamFG zu finden sind. Alle Neuregelungen treten am 1.9.2009 in Kraft, und innerhalb eines Jahres erfolgt die Umstellung aller Versorgungsausgleichssachen auf das neue Teilungssystem. Dies führt zu erheblichen Änderungen in der Arbeitspraxis von Rechtsanwälten und Richtern. Wesentliche Änderungen umfassen den Grundsatz der internen Teilung, wodurch eine „Umrechnung“ der Rentenanwartschaften entfällt, und das Rentnerprivileg wird abgeschafft. Bei geringen Ausgleichsbeträgen und kurzer Ehedauer findet kein Versorgungsausgleich mehr statt. Eheleute haben künftig mehr Möglichkeiten, ihre Altersversorgung durch Vereinbarungen selbst zu gestalten. Allerdings erhöht das Entfallen der richterlichen Genehmigungspflicht das Haftungsrisiko für beratende Rechtsanwälte. Das Einführungswerk stellt die Neuregelungen klar und prägnant vor und zeigt deren praktische Auswirkungen. Es enthält Musteranträge, Formulierungsbeispiele, Ablaufdiagramme sowie einen umfangreichen Teil mit Fällen und Lösungen. Eine Synopse erleichtert den Vergleich zwischen altem und neuem Recht. Der Autor, Richter am Oberlandesgericht München, ist seit vielen Jahren im Familienrecht tätig und bekannt als Referent in der Praktikerfortbildung.
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Versorgungsausgleich aktuell, Michael Triebs
- Lingua
- Pubblicato
- 2009
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- (In brossura)
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