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Eine Rahmenkonvention für die Errichtung hybrider internationaler Strafgerichte

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Der Autor untersucht die Struktur und Merkmale hybrider, gemischt national-internationaler ad hoc-Strafgerichte, die zur strafrechtlichen Aufarbeitung spezifischer bewaffneter Konflikte oder terroristischer Aktivitäten in Staaten eingerichtet werden, die dazu selbst nicht in der Lage sind, wie in Sierra Leone oder Kambodscha. Diese Gerichte unterscheiden sich von den internationalen ad hoc-Tribunalen der Vereinten Nationen und dem Internationalen Strafgerichtshof. Zunächst wird die historische Entwicklung des Völkerstrafrechts, insbesondere die Nürnberger Prozesse, dargestellt. Anschließend werden die ad hoc-Tribunale der Vereinten Nationen, der Internationale Gerichtshof und bestehende hybride Strafgerichte hinsichtlich ihrer Errichtung, Struktur und des anwendbaren Rechts skizziert. Der Autor hebt die Vorteile hybrider Gerichte hervor, insbesondere ihre Fähigkeit, zur Versöhnung und Stabilisierung der betroffenen Staaten beizutragen. Er thematisiert spezifische Kritikpunkte zur Errichtung, Struktur und zum anwendbaren Recht dieser Gerichte, die oft uneinheitlich und fallbezogen sind. Zentrale Probleme werden im Bereich des materiellen Strafrechts, Verfahrensrechts und der Gerichtsorganisation identifiziert. Der Autor schlägt eine Rahmenkonvention vor, um moderne völkerstrafrechtliche Standards zu gewährleisten und die Probleme zu adressieren. Die Vorschriften dieser Konvention zielen auf die Vereinheitlichung der Struktur un

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Eine Rahmenkonvention für die Errichtung hybrider internationaler Strafgerichte, Philipp Ambach

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2009
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(In brossura)
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