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Das Bundesland Sachsen-Anhalt hat mit dem Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens einen Übergang zu einem doppischen System für die kommunalen Verwaltungen eingeleitet, der bis Ende 2012 abgeschlossen sein soll. Die Kommunen sind verpflichtet, ihre Haushaltssatzung, die vom Gemeinderat beschlossen wurde, der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. Dies ermöglicht der Behörde, die Haushaltswirtschaft und deren Entwicklung zu prüfen und sicherzustellen, dass die Satzung geltendem Recht entspricht. Im Fokus der Prüfung stehen die wirtschaftliche Lage der Kommune und der Haushaltsausgleich. Zudem können die Haushaltssatzungen Kredite für Investitionen und Verpflichtungsermächtigungen enthalten, die ebenfalls genehmigt werden müssen. Die Einführung des neuen Systems bringt neue Beurteilungskriterien für die Genehmigung und mögliche Beanstandung der Haushaltssatzungen mit sich, was auch Anforderungen an den Prüfbericht verändert. Eine Eröffnungsbilanz ist von jeder Gemeinde zu Beginn des Haushaltsjahres aufzustellen, um die ordnungsgemäße Buchführung zu gewährleisten. Dieses Fachbuch zielt darauf ab, die Anforderungen an die Haushaltssatzungen darzustellen und die neuen Prüfberichte zu erläutern. Zudem wird die Aussagefähigkeit der Rechnungskomponenten hinsichtlich der wirtschaftlichen Lage der Kommune untersucht, wobei insbesondere Ergebniskennzahlen zur Analyse des Haushaltsplans vorgestellt werden.
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Der Prüfbericht der Kommunalaufsicht nach dem NKHR, Michael Grimberg
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- 2009
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