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Der Gesetzgeber betrachtet es als zu riskant, ausschließlich die Verletzung von Rechtsgütern zu bestrafen. Daher werden bereits gefährliche Verhaltensweisen oder solche, die das Potenzial für zukünftiges Unheil in sich tragen, pönalisiert. Diese Vorverlagerung könnte theoretisch bis zur Bestrafung böser Gedanken führen, was durch neue Straftatbestände bereits Realität wird. Dies ist die eine Perspektive der grenzenlosen Vorverlagerung des Strafrechts. Die andere bezieht sich auf Bedrohungen wie internationalen Terrorismus und organisierte Kriminalität, die einheitliche und vernetzte transnationale Maßnahmen erfordern, was ebenfalls zu einer Ausdehnung des Strafrechts führt. Die Autoren des Bandes, entstanden aus einem internationalen Symposium zur Strafrechtswissenschaft, hinterfragen diese Dynamik und die Notwendigkeit einer grenzenlosen Vorverlagerung des Strafrechts. Prof. Dr. Roland Hefendehl, Herausgeber und Leiter des Instituts für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Freiburg, konfrontiert in seinen Arbeiten die Forderungen nach einer Ausweitung des Strafrechts mit empirischen Erkenntnissen sowie strafrechtstheoretischen und dogmatischen Überlegungen.
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Grenzenlose Vorverlagerung des Strafrechts?, Roland Hefendehl
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- 2010
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- (In brossura)
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