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Recht für Selbsthilfegruppen

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Das Spektrum von Selbsthilfegruppen und Initiativen ist in Deutschland breit gefächert: Gesprächsgruppen bei chronischen Erkrankungen, Stadtteilinitiativen, Gruppen für verschiedene Lebenslagen und viele andere mehr. Nach anfänglicher Skepsis von Staat und traditionellen Verbänden sind sie mittlerweile Bestandteil des sozialstaatlichen Systems. Damit einher geht auch ein gesteigertes Bedürfnis, die Stellung von Selbsthilfegruppen im Rechtsverkehr zu erfassen. Die Publikation gibt dem Geflecht „Selbsthilfegruppe“ einen rechtlichen Rahmen. In Abgrenzung zum „eingetragenen Verein“ und „nicht rechtsfähigen Verein“ werden Selbsthilfegruppen und Initiativen als „Gesellschaft des bürgerlichen Rechts“ erklärt. Praxisgerecht werden die Fragen beantwortet, die in jeder Selbsthilfegruppe auftreten: Wer tritt nach außen auf? Wer unterschreibt den Förderantrag? Wer haftet bei Fehlern, Versäumnissen und Unfällen? Wer ist für den Flyer presserechtlich verantwortlich? Führt ein Straßenfest zur Steuerpflicht? Ausführlich werden Problemstellungen für nicht vereinsrechtlich organisierte Gruppen behandelt und Bezüge zum Vertretungs-, Haftungs-, Presse-, Versicherungs- und Steuerrecht hergestellt.

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Recht für Selbsthilfegruppen, Renate Mitleger Lehner

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2010
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(In brossura)
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