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Recht für Selbsthilfegruppen

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Die Publikation gibt dem Gefl echt „Selbsthilfegruppe“ einen rechtlichen Rahmen. Es wird u. a. auf die Abgrenzung und Unterschiede zum „eingetragenen Verein“ oder „nicht rechtsfähigen Verein“ Bezug genommen. In der Praxis müssen sich die Gruppen mit konkreten Fragestellungen auseinandersetzen: Wer tritt nach außen für die Selbsthilfegruppe auf? Wer verhandelt mit der Stadt und unterschreibt den Förderantrag? Wer eröff net ein Bankkonto, und auf welchen Namen? Wer haftet bei Fehlern und Versäumnissen? Sind Tipps und Ratschläge anlässlich einer Beratung rechtsverbindlich? Mit Hinweisen auch zum Presse-, Versicherungs-, und Steuerrecht werden aktuelle Bezüge hergestellt, um die rechtliche Situation der Selbsthilfegruppen praxisgerecht darzustellen.

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Recht für Selbsthilfegruppen, Renate Mitleger Lehner

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2013
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