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Die Ausschreibungspflicht im Schienenpersonennahverkehr

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Lange Zeit galt die Annahme, dass im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kein schützenswerter Wettbewerb existieren könne, da die Daseinsvorsorge als öffentliche Aufgabe Wettbewerb ausschloss. Diese Untersuchung zeigt, dass Daseinsvorsorge zwar unverzichtbar, jedoch nicht ausschließlich vom Staat erbracht werden muss. Zunächst werden die Grundlagen von Daseinsvorsorge und Wettbewerb erläutert, gefolgt von einer Diskussion zur Ausschreibungspflicht im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Hierbei werden die relevanten Rechtsgrundlagen aus dem Europarecht und dem nationalen Recht analysiert, insbesondere die Normen des § 15 Abs. 2 AEG und der §§ 97 ff. GWB. Im Gegensatz zu bisherigen Auffassungen wird § 15 Abs. 2 AEG nicht als lex specialis angesehen, da die verschiedenen Möglichkeiten der Spezialitätsfeststellung systematisch geprüft und verneint werden. Das Ergebnis zeigt, dass die §§ 97 ff. GWB, als jüngere Normen, gegenüber § 15 Abs. 2 AEG vorrangig sind. Dies wird auch durch eine Ermessensreduzierung auf Null im Rahmen des § 15 Abs. 2 AEG gestützt. Somit wird eine Ausschreibungspflicht im Bereich des SPNV bejaht. Der Autor erörtert zudem die Risiken einer Ausschreibungspflicht im Hinblick auf das Verhältnis von Daseinsvorsorge und Wettbewerb und entwickelt Vorschläge zur Minderung dieser Gefahren im Vergabeverfahren. Abschließend werden die Rechtsschutzmöglichkeiten, insbesondere bei einer de-facto-Vergabe, aufgezeigt.

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Die Ausschreibungspflicht im Schienenpersonennahverkehr, Melanie Bock

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Pubblicato
2010
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(In brossura)
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