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Das französische Verwaltungsprozessrecht hat in den vergangenen Jahren grundlegende Reformen erfahren, die zu einer Annäherung an das deutsche Recht geführt haben. Diese Subjektivierung des im Ursprung objektiven Kontrollsystems hat zur Folge, dass in Frankreich nunmehr der Schutz von Partikularinteressen im Zentrum der gerichtlichen Verwaltungskontrolle steht. Standen sich noch vor zwei Jahrzehnten das französische und das deutsche Verwaltungsprozessrecht als modelhafte Ausprägungen einer objektiven Rechtskontrolle bzw. eines subjektiven Rechtsschutzsystems gegenüber, sind heute bedeutende Konvergenzen der Verwaltungsrechtsordnungen feststellbar.
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Subjektivierung der gerichtlichen Verwaltungskontrolle in Frankreich, Nikolaus Marsch
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- 2011
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