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Hexenverfolgungen im Toggenburg

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Im Toggenburg wurden während des 16. und 17. Jahrhunderts im Zuge von siebzehn Gerichtsverfahren mindestens sechs Personen wegen getriebenen «Hexenwerks» (Schadenzauber) und geschlossenen Teufelsbunds hingerichtet. Keine von ihnen fand jedoch den Tod infolge von Geständnissen eines Hexenflugs und der Teilnahme an Hexentänzen, den typischen Merkmalen eines Hexenprozesses. Die Publikation dokumentiert und interpretiert die im St. Galler Stiftsarchiv erhaltenen Quellen zu den gerichtlichen Hexenverfolgungen im Toggenburg und kommt dabei zu neuen Erkenntnissen sowohl hinsichtlich des Verlaufs als auch der Hintergründe. Die Gerichtsakten gewähren teilweise tiefe Einblicke in die magische Vorstellungswelt der Bevölkerung, in damit verbundene Ausgrenzungsmechanismen gegenüber verdächtigen Mitmenschen und in dieSchwierigkeiten von Gerichtsverfahren wegen zauberischer Delikte. Diese drohten sich mehrmals zu Hexenprozessen samt den dabei üblichen Denunziationen weiterer Personen auszuweiten. Dass es trotz des Einsatzes der Folter aber nicht dazu kam, bewahrte manche Frau vor einem schlimmeren Schicksal, denn die Zauberei- und Hexereiverdächtigungen konzentrierten sich stark auf das weibliche Geschlecht.

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Hexenverfolgungen im Toggenburg, Manfred Tschaikner

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2010
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