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Der Vorstand einer AG oder die persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA sind gemäß § 264 I HGB verpflichtet, innerhalb der ersten drei Monate (bei kleinen Gesellschaften bis zu sechs Monaten) des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss für das Vorjahr zu erstellen. Dieser umfasst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie einen Anhang. Die aktualisierte Checkliste 9 enthält alle Pflichtangaben für den Anhang und bietet in der 6. Auflage ein Musteranhang mit Formulierungsbeispielen gemäß BilMoG. Diese Materialien beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2011 und folgende Jahre. Die Anhang-Checkliste ist sowohl für die Prüfung als auch für die Erstellung und Offenlegung des Anhangs konzipiert. Sie umfasst Pflichtangaben, Ausweisalternativen und größenabhängige Erleichterungen, und dient als Hilfsmittel zur Sicherstellung der Vollständigkeit des Anhangs. Ihre Struktur orientiert sich an den gängigen Aufbauten in der Praxis. Zur Vereinfachung der Anhangerstellung sind ein Musteranhang und ein Literaturverzeichnis beigefügt. Die regelmäßig aktualisierten FARR®-Prüferchecklisten (Nr. 1 bis 19) sind für die Erstellung oder Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen gedacht und unterstützen die interne Qualitätssicherung sowie die externe Qualitätskontrolle.
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Checkliste für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Anhangs der AG-KGaA, Wolf-Michael Wendler
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- 2012
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