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Das Verbot aggressiver Geschäftspraktiken

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Die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken strebt eine Vereinheitlichung des europäischen Lauterkeitsrechts zwischen Unternehmern und Verbrauchern an. Zu den Hauptbeispielen unlauterer Praktiken zählen irreführende und aggressive Geschäftspraktiken. Während irreführende Praktiken bereits umfassend wissenschaftlich behandelt wurden, wurde das Verbot aggressiver Geschäftspraktiken in der Rechtswissenschaft bisher nur am Rande betrachtet. Dieses Versäumnis hat möglicherweise dazu geführt, dass der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung der Richtlinie auf eine explizite Übernahme des Verbots aggressiver Praktiken im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verzichtet hat. Stattdessen wurden die §§ 4 Nr. 1 und Nr. 2 sowie § 7 UWG als ausreichend erachtet. Diese Entscheidung sollte kritisch hinterfragt werden, da Rechtsanwender nun komplexe richtlinienkonforme Auslegungen vornehmen müssen, um das Verbot aggressiver Geschäftspraktiken im UWG anzuwenden. Die vorliegende Arbeit analysiert das Konzept aggressiver Geschäftspraktiken umfassend, untersucht Herkunft, Inhalt, Umsetzung und Zukunftsperspektiven und berücksichtigt aktuelle Entwicklungen, wie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Januar 2010 in der Rechtssache „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs/Plus Warenhandelsgesellschaft“ und dessen Auswirkungen auf das deutsche Lauterkeitsrecht.

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Das Verbot aggressiver Geschäftspraktiken, Martin Apetz

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2011
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