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Das behandelte Thema ist äußerst aktuell, da die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen § 14 KStG eingeleitet hat. Das Bundesministerium der Finanzen reagierte darauf mit einem Schreiben vom 28.3.2011 und stellte den erforderlichen doppelten Inlandsbezug für Organgesellschaften ein. Im vergangenen Jahr haben Finanzgerichte bereits verschiedene Urteile zur Vereinbarkeit der körperschaftsteuerlichen Organschaft mit dem Unionsrecht gefällt, die in der Fachliteratur auf großes Interesse gestoßen sind und kontroverse Diskussionen ausgelöst haben. Zudem hat die EU-Kommission einen Vorschlag für ein harmonisiertes Körperschaftsteuerbemessungssystem in Europa vorgelegt. Die Bundesregierung beschäftigt sich ebenfalls mit der grundlegenden Reform des aktuellen Systems der körperschaftsteuerlichen Organschaft. Stefan Rogge untersucht zunächst die zivilrechtlichen, europarechtlichen und steuerrechtlichen Grundlagen des Themas. Anschließend analysiert er die Rechtfertigungsdogmatik des EuGH in Bezug auf grenzüberschreitende Verlustverrechnungen, beginnend mit der Entscheidung in der Sache „Marks & Spencer“. Er zeigt auf, dass der EuGH eine zunehmend mitgliedstaatenfreundliche Rechtsprechung verfolgt. Schließlich prüft Rogge die Vorschriften der §§ 14 ff KStG im Hinblick auf das übergeordnete Unionsrecht und kommt zu dem Schluss, dass die bestehenden Regelungen europarechtswidrig sind.
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Die Europarechts(in-)konformität der Vorschriften zur körperschaftsteuerlichen Organschaft, Stefan Rogge
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- 2011
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