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Wie wählen wir 2013?

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Das Verfassungsgericht in Karlsruhe muss sich mit den Überhangmandaten auseinandersetzen, weil SPD und Grüne mit einer Normenkontrollklage gegen das 19. Wahlrechts- Änderungsgesetz Front gemacht haben. In Deutschland gilt die sog. „personalisierte Verhältniswahl“: Mit der Erststimme werden die Personen, mit der Zweitstimme die Zahl der auf die einzelnen Parteien entfallenden Sitze ermittelt. Kommt es zu Überhangmandaten, rücken überzählige Abgeordnete in das Parlament ein, die zwar direkt gewählt wurden, denen aber kein Sitz zusteht und die deshalb nicht stimmberechtigt sein können. Ein Dilemma, das man nur lösen kann, wenn man den Gordischen Knoten mit dem Schwert durchtrennt.

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Wie wählen wir 2013?, Manfred C. Hettlage

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Pubblicato
2012
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