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Verwaltung von Investment-Sondervermögen im deutschen und europäischen Umsatzsteuerrecht

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Die Konstruktion des Investment-Dreiecks zwischen Anleger, Depotbank und Kapitalanlagegesellschaft wirft komplexe Fragen zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Leistungen auf, die eine eingehende Analyse der nationalen und europäischen Regelungen erfordert. Diese Arbeit untersucht die umsatzsteuerlichen Leistungsbeziehungen zwischen den Beteiligten und die Festlegung der Leistungsorte. Ein Schwerpunkt liegt auf der Bestimmung des Verwaltungsbegriffs gemäß § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG und Art. 135 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL. Hierbei werden neue Ansätze verfolgt, um den Besonderheiten des Investment-Dreiecks und dem notwendigen Zusammenwirken von Kapitalanlagegesellschaft und Depotbank gerecht zu werden. Es wird argumentiert, dass ein kategorischer Ausschluss der Depotbankleistungen von der Umsatzsteuerbefreiung nicht haltbar ist. Angesichts der Tendenz zur Auslagerung von Leistungselementen spielt Outsourcing auch bei der Verwaltung von Investment-Sondervermögen eine zentrale Rolle. Da der Kapitalanlagegesellschaft meist kein Recht auf Vorsteuerabzug zusteht, ist es entscheidend, dass ausgelagerte Leistungen umsatzsteuerfrei bezogen werden können. Die verschiedenen Outsourcing-Szenarien werden unter Berücksichtigung nationaler und europäischer Rechtsprechung analysiert. Zudem werden die aktuellen Bemühungen auf europäischer Ebene zur Neufassung der relevanten Regelungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie skizziert und bewertet.

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Verwaltung von Investment-Sondervermögen im deutschen und europäischen Umsatzsteuerrecht, Martin Berg

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2012
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