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Durch Schulungen sollen die Mitarbeiter motiviert werden, Hygiene- und Infektionsrisikien im Betrieb zu erkennen und zu vermeiden. Durch die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) sind alle Lebensmittelunternehmer verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig im Bereich der Lebensmittelhygiene zu schulen. Weiterhin müssen die Mitarbeiter alle zwei Jahre gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) belehrt werden. * Welche Lebensmittelgruppen fallen unter den § 42 IfSG?* Wie lange darf man die Tätigkeit unterbrechen, bevor man eine neue Erstbelehrung machen muss?* Muss auch der Vertrieb eines Lebensmittelbetriebs geschult werden? Das Werk „Hygieneschulung und Infektionsschutz“ klärt diese und weitere Fragen die bei einer Durchführung von Hygieneschulungen auftreten können.
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Hygieneschulung und Infektionsschutz, Gudrun Braun
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- 2012
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