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Das SGB X regelt das Sozialverwaltungsverfahren, den Schutz der Sozialdaten sowie die Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger und deren Rechtsbeziehungen zu Dritten. Es betrifft alle Bücher des SGB und modifiziert teilweise die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), die für die allgemeine Verwaltung gelten. Oft wird SGB X als „Grundgesetz des Verwaltungshandeln der Sozialleistungsträger“ bezeichnet. Die Bedeutung des SGB X zeigt sich in der umfangreichen Rechtsprechungsentwicklung: Seit seiner Einführung 1980 sind etwa 10.700 Rechtsprechungsdokumente in der juris Datenbank verzeichnet. Der juris PraxisKommentar SGB X berücksichtigt die umfassende Rechtsprechung und Literatur, aktuelle Gesetzesänderungen, wie die seit dem 01.01.2013 geltenden Änderungen durch das „Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung“. Die Schwerpunkte umfassen Verfahrensgrundsätze, Verwaltungsakte und deren Bestandskraft, Sozialdatenschutz sowie Bezüge zum materiellen Sozialrecht. Ein detailliertes Stichwortregister und ein klarer, logischer Aufbau erleichtern den Überblick und die schnelle Auffindbarkeit von Antworten auf alle Fragen.
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Juris PraxisKommentar SGB, Bernd Mutschler
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- Pubblicato
- 2013
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- (Copertina rigida)
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