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Strukturmaßnahmen im Aktien- und Umwandlungsrecht ermöglichen Mehrheitsaktionären, Konzerne zu konsolidieren, was jedoch oft zu Lasten der Minderheitsaktionäre geht. Diese Maßnahmen können von der Einschränkung der Mitverwaltungsrechte bis zum vollständigen Verlust des Anteils reichen. Um Minderheitenschutz zu gewährleisten, existieren im Aktien- und Umwandlungsrecht Instrumente wie die Barabfindung, die einen finanziellen Ausgleich für den Verlust des Anteils bieten soll. Das Bundesverfassungsgericht präzisierte 1999, dass dieser Ausgleich mindestens dem Verkehrswert des Anteils entsprechen muss, der bei börsennotierten Unternehmen in der Regel dem Börsenkurs entspricht. Der BGH führte 2001 das Meistbegünstigungsprinzip ein, wonach ausscheidende Aktionäre den höheren Wert aus Börsenkurs und Unternehmensbewertung erhalten sollen. Dieses Prinzip wurde jedoch in der juristischen Literatur und von Obergerichten zunehmend infrage gestellt. Der Autor beleuchtet diese Zweifel und stützt sich dabei auf betriebswirtschaftliche Argumente. Er zeigt Kriterien auf, die eine ausschließliche Orientierung am Börsenkurs rechtfertigen könnten. Aus der Sicht des Spruchrichters, der in Abfindungsverfahren entscheidet, ist es nicht immer notwendig, die volle Wahrheit zu ermitteln. Bei schwierigen Fällen genügen hinreichende Anhaltspunkte, um Entscheidungen zu treffen. Der Autor bietet Vorschläge für solche Anhaltspunkte, die eine schnellere und e
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Fundamentalanalyse und Börsenkurs als Grundlage richterlicher Schätzung bei der Ermittlung aktienrechtlicher Barabfindungen, Philip Stein
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- 2014
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