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Schuldrechtliche Verfallklauseln im deutschen und im französischen Recht

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Verfallklauseln sind seit der Antike gängige Nebenabreden, die den Verlust von Rechten einer Vertragspartei bei Nichterfüllung der geschuldeten Leistung regeln. Der erste Teil der Untersuchung behandelt die Grundlagen und die Entwicklung des Rechts der Verfallklauseln, beginnend mit den Ursprüngen im römischen Recht (lex commissoria) bis hin zu den heutigen Regelungen, insbesondere § 354 BGB. Hierbei werden Erscheinungsformen, Anwendungsfelder und Schranken von Verfallsabreden beleuchtet. Der zweite Teil widmet sich dem französischen pacte commissoire, einer bedeutenden Verfallsabrede in der französischen Vertragspraxis. Es werden grundlegende Unterschiede und Gemeinsamkeiten zum deutschen Recht herausgearbeitet, wobei auch die unterschiedlichen Systemansätze, beeinflusst durch Kirchen- und Naturrecht, betrachtet werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Rolle des gesetzlichen Richters gemäß Art. 1184 des Code civil bei Vertragsauflösungen wegen Nichterfüllung. Zudem wird das richterlich entwickelte Gestaltungsrecht der résolution unilatérale kritisch erörtert. Abschließend werden die Entwürfe einer bevorstehenden Reform des französischen Schuldrechts und deren potenzielle Auswirkungen auf den pacte commissoire analysiert, insbesondere im Hinblick auf den zu erwartenden Wandel im System der Vertragsauflösung.

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Schuldrechtliche Verfallklauseln im deutschen und im französischen Recht, Alexander Wolf-Reber

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2014
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