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Bis zum IRÄG 2010 war es zulässig und üblich, in Verträgen ein Kündigungsrecht bzw die automatische Vertragsauflösung für den Insolvenzfall vorzusehen. Die vorgenannte Novelle hat das österreichische Insolvenzrecht umfassend reformiert. Die Privatautonomie der Parteien hinsichtlich der freien Vertragsgestaltung wurde erheblich eingeschränkt. So fand etwa die Vertragsauflösungssperre in den ersten 6 Monaten ab Insolvenzeröffnung in § 25a IO Eingang ins Gesetz und ist aufgrund des neuen § 25b Abs 2 IO die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts oder der Vertragsauflösung für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unzulässig. Am Beispiel der Bestandverträge wird gezeigt, welche Vertragsgestaltungsmöglichkeiten im Umfeld einer Bestandnehmerinsolvenz nach dem IRÄG 2010 noch als zulässig erachtet werden können. Diese Überlegungen lassen sich auf jedwede andere Vertragsverhältnisse übertragen.
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Vertragsgestaltung im Umfeld der Bestandnehmerinsolvenz, Andrea Maria Wegscheider
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- 2014
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