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Der stiftungsrechtliche Informationsanspruch

Eine rechtsvergleichende Analyse nach liechtensteinischem und österreichischem Recht

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Stiftungen sind Vermögen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die einem bestimmten Zweck gewidmet sind und keine Eigentümer oder Mitglieder haben. Dies führt zur zentralen Frage der Kontrolle des Leitungsorgans, das für die zweckkonforme Verwendung des Vermögens verantwortlich ist. Nach österreichischem und liechtensteinischem Recht können Stiftungen für beliebige Zwecke errichtet werden, wobei die Begünstigten als wirtschaftliche Nutznießer des Stiftungsvermögens eine wichtige Rolle im Kontrollsystem spielen. Ihr zentraler Rechtsbehelf ist der Auskunfts- und Informationsanspruch, der einen wesentlichen Aspekt der internen Governance darstellt und in der Lehre sowie Rechtsprechung beider Länder große Aufmerksamkeit erhalten hat. Die Totalrevision des liechtensteinischen Stiftungsrechts im Jahr 2008 brachte die Rechte der Begünstigten als umstrittenes Reformthema hervor. Die Untersuchung konzentriert sich auf die Berechtigung der Begünstigten auf Informationen, den relevanten Zeitraum und die Tatsachen, auf die sich dieses Recht erstreckt. Ein zentrales Anliegen ist, ob Informationen über Ereignisse, die vor der Begünstigtenstellung stattfanden, verlangt werden können. Auch die detaillierte Ausgestaltung des Informationsanspruchs und die übrigen Rechte der Begünstigten werden nur grundlegend behandelt.

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Der stiftungsrechtliche Informationsanspruch, Bernhard Motal

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2014
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