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Mit einem bilateralen Anwerbeabkommen zwischen der Türkei und der Bundesrepublik begann 1961 die Geschichte der Einwanderung türkischer Staatsangehöriger nach Deutschland. Diese Migration war ursprünglich als temporäre Arbeitsmigration gedacht, nicht als dauerhafte Ansiedlung. Viele der damaligen „Gastarbeiter“ kehrten jedoch nur selten in ihr Herkunftsland zurück. Die erste Generation hat mittlerweile Kinder und Enkel, die ebenfalls als „Einwanderer“ betrachtet werden, obwohl sie in Deutschland leben. Rechtlich sind sie „Ausländer“, während ihr gesellschaftlicher Status dem von Inländern ohne deutsche Staatsangehörigkeit ähnelt. Diese paradoxe Situation führt zu einer notwendigen Debatte über ihre Einbürgerung und die damit verbundenen Regelungen. Die erste, zweite und dritte Generation hat ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland, doch ihr Rechtsstatus widerspricht diesem Fakt. Der Begriff „Ausländer“ beschreibt ursprünglich jemanden, dessen Lebensmittelpunkt außerhalb des Landes liegt, was die gesellschaftliche Zugehörigkeit in Frage stellt. Anhand von drei Porträts möchte ich zeigen, wie diese „inländischen Ausländer“ mit ihrer rechtlich und gesellschaftlich prekären Stellung umgehen. Diese Porträts basieren auf Interviews, die ich 1993 mit türkischen Akademikern in der Bundesrepublik geführt habe.
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Das Dilemma der Einbürgerung, Caroline Schmidt Hornstein
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- Pubblicato
- 1995
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