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Kantonale Verwaltungsgerichte üben Zurückhaltung bei der Überprüfung von Rechtsfragen, die Gegenstände betreffen, welche unter die Gemeindeautonomie fallen. Eine vertiefte Begründung, weshalb diese Kognitionsbeschränkung zulässig sein soll, ist der Rechtsprechung nicht zu entnehmen. Die vorliegende Dissertation beantwortet die Frage, ob diese Kognitionsbeschränkug im Licht der Rechtsweggarantie gemäss Art. 29a BV zulässig ist. Dies erfolgt anhand einer Analyse der Rechtsprechung der Gerichte der Kantone Aargau, Bern und Zürich zum Bau- und Planungsrecht sowie der Auslegung der Verfassungsgrundsätze der Gemeindeautonomie und der Rechtsweggarantie. Die Untersuchung ist trotz der Beschränkung der Rechtsprechungsanalyse auf drei Kantone von bundesweiter Bedeutung.
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Kognition zwischen Rechtsweggarantie und Gemeindeautonomie in bau- und planungsrechtlichen Verfahren, Oliver Schuler
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- 2015
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