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Die Verständigung zwischen Theoretikern und Praktikern des Zivilprozessrechts in Europa beruht auf einem gemeinsamen Erbe des mittelalterlichen Prozessrechts, das auf dem römischen Recht basiert. Über verschiedene Entwicklungsstufen entstanden vier zentrale Verfahrensordnungen: Legisaktionenverfahren, Formularprozess, klassischer Kognitionsprozess und Verfahren in nachklassischer Zeit. Knut Wolfgang Nörr analysiert wesentliche Rechtsinstitute und Verfahrensgrundsätze dieser Prozessordnungen. Im Fokus stehen das römische Formularverfahren, der romanisch-kanonische Prozess, die preußisch-friderizianische Gesetzgebung, der französische Code de Procédure civile, die Genfer Loi sur la Procédure civile von 1819 sowie die Reichszivilprozessordnung von 1877 und die österreichische Zivilprozessordnung von 1895. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Herausforderungen, die in der deutschen und italienischen Prozessrechtswissenschaft unter dem Begriff der Prozessmaximen behandelt werden, insbesondere dem Spannungsverhältnis von Verhandlungs- und Untersuchungsmaxime sowie Dispositions- und Offizialmaxime. Zudem wird die Frage der Rechtsmittel behandelt, insbesondere ob in der zweiten Instanz nur Rechtsfragen oder auch Tatsachen neu verhandelt werden. Diese vergleichende Analyse bietet eine historische Grundlage für aktuelle wissenschaftliche Fragestellungen des Zivilverfahrens in Europa.
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Ein geschichtlicher Abriss des kontinentaleuropäischen Zivilprozesses in ausgewählten Kapiteln, Knut Wolfgang Nörr
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- 2015
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