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Artikel 6 Abs. 1-2 Rom II-Verordnung enthält erstmals einheitliche europäische Kollisionsnormen für außervertragliche Schuldverhältnisse aus unlauterem Wettbewerbsverhalten. Untersucht wird das europäisch-autonome Verständnis dieses Anknüpfungsgegenstands, dessen Auslegung aufgrund großer Unterschiede im Lauterkeitsrecht der Mitgliedstaaten besondere Probleme aufwirft. Nach Klärung des maßgeblichen Verständnisses der Anknüpfungspunkte analysiert Thomas Bauermann, insbesondere unter Berücksichtigung des unionsrechtlichen Kontextes und der Ergebnisse der Rechtsvergleichung, ausführlich die Merkmale des Wettbewerbsverhaltens und der Unlauterkeit. Zentrale Bedeutung wird der Schutzrichtung lauterkeitsrechtlicher Sachnormen beigemessen, wobei die Schutzzwecke von Verhaltensnormen einerseits und Sanktionsnormen andererseits eingehend betrachtet werden. Auch die Abgrenzung zu anderen Anknüpfungsgegenständen wird umfassend erörtert.
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Der Anknüpfungsgegenstand im europäischen Internationalen Lauterkeitsrecht, Thomas Bauermann
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- 2015
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