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Naturschutz- und Jagdrecht nach der Förderalismusreform

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Mit der Föderalismusreform von 2006 erhielt der Bund im Naturschutz, der Landschaftspflege und dem Jagdwesen eine erweiterte konkurrierende Gesetzgebungskompetenz, die detaillierte Regelungen ermöglicht. Den Ländern bleibt das Recht, abweichende landesrechtliche Vorschriften zu erlassen, wobei dies im Artenschutz ausgeschlossen ist, während im Jagdwesen nahezu uneingeschränkte Möglichkeiten bestehen. Diese Kompetenzabgrenzung wirft verfassungsrechtliche Fragen auf, die insbesondere bei Regelungskonflikten zu klären sind. Zudem müssen Bund und Länder bei der Gesetzgebung im Naturschutz und Jagdwesen auch internationale und europäische Anforderungen berücksichtigen, insbesondere in Bezug auf völkerrechtliche Abkommen und europarechtliche Vorschriften zum Artenschutz. Auch das Verhältnis von Jagd- und Naturschutzrecht sowie die dort festgelegten Unberührtheits- und Vorrangklauseln sind von Bedeutung. Der vorliegende Band trägt zur Klärung dieser Rechtsfragen bei, indem er die Grenzen des deutschen Jagdrechts im Kontext des internationalen, europäischen und nationalen Naturschutzrechts analysiert und die rechtliche Integration von Naturschutzbelangen in das Jagdrecht sowie daraus resultierende Anpassungsbedarfe beleuchtet.

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Naturschutz- und Jagdrecht nach der Förderalismusreform, Stefan Möckel

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2015
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