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Mit der »Washingtoner Erklärung« von 1998 hat Deutschland sich verpflichtet, NS-verfolgungsbedingt entzogene Kunstwerke an jüdische Eigentümer oder deren Nachfahren zurückzugeben. Diese Verpflichtung erweist sich als mühsames Unterfangen, das seit dem »Fall Gurlitt« auch die Öffentlichkeit beschäftigt. Die Debatte verdeutlicht die Herausforderungen der Restitutionspflicht: Der Zeitablauf von über siebzig Jahren erschwert die Rekonstruktion von Fakten und rechtlichen Ansprüchen. Schätzungen über die Anzahl betroffener Kunstwerke in Museen, Bibliotheken, Galerien und im Privatbesitz variieren stark. Die zunehmend betriebene Provenienzforschung steht vor einer Mammutaufgabe. Zudem stehen rechtliche Bestimmungen des BGB, insbesondere die Verjährung von Ansprüchen und die Ersitzung von Eigentum, den politischen Appellen der Washingtoner Erklärung entgegen. Diese faktischen und rechtlichen Schwierigkeiten sind stark geprägt von der frühen Bundesrepublik. Die Geschichte der Wiedergutmachung von NS-Unrecht zeigt nicht nur Versäumnisse von Regierung und Gesellschaft, sondern auch planvolle Verweigerung. Auf einer Veranstaltung der Historischen Kommission beim SPD-Parteivorstand erörterten Experten die Restitution von NS-Raubkunst aus verschiedenen Perspektiven. Ihre Beiträge sind hier dokumentiert.
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Restitution von NS-Raubkunst, Barbara Vogel
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- 2016
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