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Die Vorabklärung im Kartellverwaltungsrecht

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Als Hüter des Wettbewerbs schützt die WEKO den Wettbewerb insbesondere vor unzulässigen Beschränkungen. Dazu sieht das Kartellgesetz ein zweistufiges Verwaltungsverfahren vor, das aus dem Vorabklärungs- und dem Untersuchungsverfahren besteht. Dieser Beitrag befasst sich mit verschiedenen sowohl theoretischen als auch praktisch relevanten Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Vorabklärungsverfahren stellen. Besonders hervorzuheben sind die Ausführungen über die Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben im Rahmen der Vorabklärung, welche in der Literatur bisher nur wenig bzw. bruchstückhafte Beachtung fand. An verschiedenen Stellen wird versucht, neue Wege zu gehen und eine andere Perspektive zu vermitteln, denn nur der Mut zum Umdenken und Bestehendes infrage zu stellen, kann zu einer Weiterentwicklung der Rechtsanwendung führen.

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Die Vorabklärung im Kartellverwaltungsrecht, Matthias Koller

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2016
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