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Bayerisches E-Government-Gesetz

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Der Begriff »E-Government« bezeichnet den gezielten Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben. Ziel ist es, die Effizienz der Verwaltung zu steigern und zur Modernisierung sowie zum Abbau von Bürokratie beizutragen. Dies soll den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, Verfahren und Informationen für Bürger und Unternehmen erleichtern und die Verwaltung bürger- und unternehmensfreundlicher gestalten. Der erfolgreiche Ausbau der digitalen Verwaltung in Bayern erfordert einen einheitlichen Rechtsrahmen, der mit Bundes-, Unions- und Völkerrecht kompatibel ist. Dieser wird durch das Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern (BayEGovG) vom 22.12.2015 gewährleistet. Das vorliegende Handbuch erläutert die Regelungen des BayEGovG unter Berücksichtigung der Gesetzesbegründung, der Rechtsprechung und aktueller Literatur. Zudem werden Vorschriften des BayVwVfG behandelt, die durch das BayEGovG geändert wurden oder für dessen Anwendung von Bedeutung sind. Auszüge aus dem Signaturgesetz und dem De-Mail-Gesetz ergänzen die Inhalte. Das Handbuch richtet sich an Leiter und Sachbearbeiter in Behörden des Freistaats Bayern, der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbänden und anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Freistaats unterstehen.

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Bayerisches E-Government-Gesetz, Carsten Tegethoff

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Pubblicato
2016
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