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Carsten Tegethoff

    Verwaltungsverfahrensgesetz
    Bayerisches E-Government-Gesetz
    Nebenbestimmungen in umweltrechtlichen Zulassungsentscheidungen
    • Der Autor untersucht Dogmatik und Zustandekommen von Nebenbestimmungen sowie die Möglichkeit ihres Einsatzes zum Abbau präventiver Kontrolle. Hierfür stützt er sich auf eine Befragung der unteren Immissionsschutzbehörden Bayerns. Die Untersuchung der Nebenbestimmungsdogmatik zeigt, daß in den umweltrechtlichen Zulassungsentscheidungen grundsätzlich nur die herkömmlichen Arten von Nebenbestimmungen verwendet werden und sie von den Genehmigungsinhaltsbestimmungen abzugrenzen sind. Die modifizierende Auflage ist entbehrlich. Inwieweit § 36 VwVfG die fachgesetzlichen Regelungen über Nebenbestimmungen ergänzt, wird im Bereich des BImSchG, des KrW-/AbfG und des WHG für jede Nebenbestimmungsart geprüft. Anhand des § 91 UGB-KomE untersucht Tegethoff die zukünftige Bedeutung der Nebenbestimmungen im Umweltrecht. Anschließend stellt er fest, daß die Behörden und die Vorhabenträger über die Nebenbestimmungsinhalte projektbezogene Umweltabsprachen treffen, die sich an den Maßstäben der zulässigen Vorausbindung der Verwaltung messen lassen müssen, wobei dem Untersuchungsgrundsatz besondere Bedeutung zukommt. Am Ende kommt er zu dem Schluß, daß die Befristung und der Auflagenvorbehalt (i. V. m. dem Umwelt-Audit-Verfahren) zum Abbau der präventiven Kontrolle nur eingeschränkt eingesetzt werden können.

      Nebenbestimmungen in umweltrechtlichen Zulassungsentscheidungen
    • Der Begriff »E-Government« bezeichnet den gezielten Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben. Ziel ist es, die Effizienz der Verwaltung zu steigern und zur Modernisierung sowie zum Abbau von Bürokratie beizutragen. Dies soll den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, Verfahren und Informationen für Bürger und Unternehmen erleichtern und die Verwaltung bürger- und unternehmensfreundlicher gestalten. Der erfolgreiche Ausbau der digitalen Verwaltung in Bayern erfordert einen einheitlichen Rechtsrahmen, der mit Bundes-, Unions- und Völkerrecht kompatibel ist. Dieser wird durch das Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern (BayEGovG) vom 22.12.2015 gewährleistet. Das vorliegende Handbuch erläutert die Regelungen des BayEGovG unter Berücksichtigung der Gesetzesbegründung, der Rechtsprechung und aktueller Literatur. Zudem werden Vorschriften des BayVwVfG behandelt, die durch das BayEGovG geändert wurden oder für dessen Anwendung von Bedeutung sind. Auszüge aus dem Signaturgesetz und dem De-Mail-Gesetz ergänzen die Inhalte. Das Handbuch richtet sich an Leiter und Sachbearbeiter in Behörden des Freistaats Bayern, der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbänden und anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Freistaats unterstehen.

      Bayerisches E-Government-Gesetz
    • Dieser erfolgreiche Standard-Kommentar erläutert zuverlässig und leicht verständlich das Verwaltungsverfahrensgesetz. Die Kommentierung ist so aufgebaut, daß im Anschluß an die umfangreichen Erläuterungen der einzelnen Vorschriften - soweit dies zweckmäßig erscheint - auch jeweils in einem eigenen Abschnitt allgemeine Rechtsgrundsätze sowie Besonderheiten des Landesrechts behandelt werden. Neben der rechtlichen Aktualisierung wird die Neuauflage durch den Wechsel des Autors geprägt. Der von Professor Kopp begründete Kommentar wird von Professor Ramsauer fortgeführt. Schwerpunkt der Neuauflage ist die vollständige Neubearbeitung der für das Verwaltungsverfahren besonders wichtigen Bereiche: - Verwaltungsakt - Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Planfeststellungsverfahren Dabei werden vor allem die Auswir-kungen der VwVfG-Novellen in den Kommentar integriert, insbesondere des Genehmigungsverfahrens-beschleunigungsgesetzes, durch das zahlreiche Neuerungen in das Verfahrensrecht eingeführt wurden. Im übrigen wird die Lesbarkeit des Kommentars durch die Verwendung von Fußnoten und die Straffung und Überarbeitung der Fundstellen deutlich verbessert. Rechtsprechung und Literatur werden auf den Stand von Januar 2000 gebracht. Für Richter, Rechtsanwälte, Ver-waltung, Studenten, Referendare, Professoren Werbemittel: Prospekt 4 Seiten DIN A 4

      Verwaltungsverfahrensgesetz