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Beraterhaftung für Insolvenzverschleppungsschäden

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Kommt es zur Insolvenzverschleppung, wird zunächst meist die Haftung des Managements diskutiert. Jüngst weitet sich der Diskurs indes auch auf die Frage nach der (Mit-)Verantwortung der Berater des in Insolvenz gefallenen Unternehmens aus. Etwa gegen Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer gerichtete - mittelbar durch deren Haftpflichtversicherung abgesicherte - Schadensersatzansprüche werden als Instrument zur Auffüllung der oftmals unzureichenden Insolvenzmasse erkannt. Vor diesem Hintergrund geht Florian Schmitt der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit der Berater (insbesondere der Steuerberater) für die Insolvenzverschleppung ihres Mandanten nach. Er untersucht nicht nur die Beziehung des Beraters zum Mandanten selbst, sondern auch zu Dritten, wie etwa Geschäftsleitern, Gesellschaftern oder Gläubigern des Unternehmens, die ebenfalls häufig ein Interesse an der Inanspruchnahme des Beraters haben.

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Beraterhaftung für Insolvenzverschleppungsschäden, Florian Schmitt

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2017
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