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Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen

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Die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 25. Januar 2017 veröffentlichten „Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen“ (MaGo) ersetzen die früheren "Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk (VA))". Sie interpretieren die relevanten Vorschriften des VAG und der delegierten Verordnung (EU) 2015/35 (Solvabilität II) und bieten Anleitungen zur Gestaltung der Geschäftsorganisation und des Risikomanagements. Obwohl die MaGo keine normative Qualität besitzen, binden sie die BaFin in ihrem Verwaltungshandeln und können somit auch Außenwirkung entfalten. Dies ermöglicht es Versicherungsunternehmen, sich auf die zu erwartende Aufsichtspraxis einzustellen. Ausgenommen vom Anwendungsbereich der MaGo sind kleine Versicherungsunternehmen, wobei der Kommentar dennoch Hinweise zur Aufsichtspraxis für diese bietet. Die Inhalte umfassen das Proportionalitätsprinzip, wesentliche Risiken, die Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung, Governance-Anforderungen auf Gruppenebene, Schlüsselfunktionen, Risikomanagementsysteme, Eigenmittel, internes Kontrollsystem, Ausgliederung und Notfallmanagement. Vorteile sind die umfassende Behandlung des Themas sowie die Berücksichtigung nicht Solvency II unterliegender Unternehmen. Die Zielgruppe umfasst Versicherungsunternehmen, Aufsichtsbehörden, Prüfungsgesellschaften und Rechtsanwälte.

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Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen, Dieter Krimphove

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2018
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