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Barrierefreiheit Im Wohnungsbau in Schleswig-Holstein 2.0

Kommentar zu den Mindestanforderungen nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein

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Die Einführung der DIN 18040 im Jahr 2012 führte zu Planungs- und Rechtsunsicherheiten aufgrund widersprüchlicher Anforderungen zwischen der Landesbauordnung und den detaillierteren Normen. Dies veranlasste die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e. V. zur Herausgabe des Mitteilungsblatts „Barrierefreiheit im Wohnungsbau Schleswig-Holstein“, um die geltenden Mindestanforderungen im Auftrag des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten zu beschreiben. Nach drei Jahren wurde die Landesbauordnung novelliert, und es konnten Klarstellungen und Vereinfachungen durch den Beteiligungsprozess eingefügt werden. Dennoch besteht weiterhin Unsicherheit bei Architekten und Bauvorlageneinreichenden über die tatsächlichen Anforderungen, und Fehlinterpretationen sind in vielen Bauaufsichtsbehörden verbreitet. Das Mitteilungsblatt wurde überarbeitet und bietet nun neue Inhalte sowie eine offizielle Kommentierung der Landesbauordnung. Es beschreibt die Mindestanforderungen für barrierefreie Ausstattungen in Wohnungen, einschließlich Eingangsbereichen und Wohnumfeld. Über die Mindestanforderungen hinaus wird empfohlen, die barrierefreie Ausstattung individuell zu verbessern. Ziel ist es, dass jede neu entstehende Wohnung für alle Menschen nutzbar und dauerhaft gebrauchsfähig ist. Weitergehende Empfehlungen zur Barrierefreiheit sind im Mitteilungsblatt „PluSWohnen“ enthalten. Barrierefreiheit soll eine Selbstverständlichkeit werden.

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Barrierefreiheit Im Wohnungsbau in Schleswig-Holstein 2.0, Dietmar Walberg

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2017
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