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Der Autor untersucht die Zulässigkeit tarifvertraglicher Klauseln, die geringfügig Beschäftigten einen Nettostundenlohn gewähren, der sich am Nettostundenlohn ihrer nicht geringfügig beschäftigten Kollegen orientiert. Dies führt dazu, dass nicht geringfügig Beschäftigte für dieselbe Arbeit einen geringeren Bruttostundenlohn erhalten, was die Frage aufwirft, ob die Gleichbehandlung nicht auch hinsichtlich des Bruttostundenlohnes erfolgen müsste. Nach einem rechtshistorischen Exkurs zur Geschichte der geringfügigen Beschäftigung werden die relevanten sozialrechtlichen Regelungen vorgestellt. Der Autor beleuchtet die Auswirkungen geringfügiger Beschäftigung auf den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft und definiert den Begriff der Nettolohnvereinbarung anhand eines Beispiels aus der tarifvertraglichen Praxis. Zudem wird untersucht, ob die Nettolohnvereinbarungen für geringfügig Beschäftigte gegen das Diskriminierungsverbot von Teilzeitbeschäftigten gemäß § 4 Abs. 1 TzBfG verstoßen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Tarifautonomie und der Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien. Der Autor analysiert die Differenzierungsmöglichkeiten zwischen Beschäftigtengruppen und die Grenzen der tarifvertraglichen Regelungsbefugnis. Zudem wird der Verdacht geäußert, dass tarifvertragliche Nettolohnvereinbarungen für geringfügig Beschäftigte die pauschalen Sozialversicherungsbeiträge auf die Arbeitnehmer abwälzen, was einen Verstoß gegen
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Geringfügig Beschäftigte und Nettolohnvereinbarungen, Marius Loeber
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- 2018
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