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Das Gutachten des 20. Österreichischen Juristentages 2018 in Salzburg behandelt die seit dem 1.1.2006 bestehende Verantwortlichkeit von Verbänden im österreichischen Recht, insbesondere im allgemeinen gerichtlichen Strafrecht und im Finanzstrafrecht. Die Einführung der strafrechtlichen Verbandsverantwortlichkeit stellt einen Paradigmenwechsel dar, da der Grundsatz „societas non delinquere potest“ durchbrochen wurde. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit dieser Verantwortlichkeit war von Anfang an umstritten, jedoch wurde sie in einem Erkenntnis des VfGH im Dezember 2016 als nicht verfassungswidrig eingestuft. Aktuell liegt auch ein Gesetzesprüfungsantrag des Bundesverwaltungsgerichts zu § 99d BWG vor. Überraschenderweise spielt die Verbandsverantwortlichkeit in der strafrechtlichen Praxis nicht die erwartete Rolle. Daher untersucht die Abteilung Strafrecht interdisziplinär verschiedene Aspekte der Verbandsverantwortlichkeit, einschließlich dogmatischer Probleme wie die Anwendbarkeit des VbVG auf Gebietskörperschaften und die Konsequenzen von Rechtsirrtümern. Auch die Sanktionen, insbesondere die Berechnung der Verbandsgeldbuße, sowie verfahrensrechtliche Aspekte wie das Opportunitätsprinzip und die Anwendbarkeit von Verfahrensrecht werden analysiert. In den Vorträgen werden erfahrene Praktiker und ein Legist die praktische Seite des Themas beleuchten, einschließlich der Resozialisierung von Verbänden im Finanzstrafrecht.
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Verhandlungen des Zwanzigsten Österreichischen Juristentages Salzburg 2018, Marianne Johanna Lehmkuhl
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- 2018
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