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Das Leistungserbringungsrecht der sozialen Pflegeversicherung wird durch eine Vielzahl von gesetzlich vorgesehenen Vertragsbeziehungen geprägt. Die Leistungserbringer und Pflegekassen sind an Versorgungs-, Finanzierungs- Hilfsmittel-, und Rahmenverträge im unterschiedlichen Maße gebunden. Zudem wird zwischen Einzel- und Kollektivverträgen unterschieden. Der Autor analysiert die komplexen vertraglichen Beziehungen zwischen den Leistungserbringern und den Pflegekassen. Aufgrund der wettbewerblichen Ausgestaltung des Leistungserbringungsrechts des SGB XI wird im Rahmen der Studie auch die vergabe- und kartellrechtliche Relevanz der vertraglichen Konzeption des Leistungserbringungsrechts der sozialen Pflegeversicherung überprüft. Dabei wird ein Binnenrechtsvergleich auf das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung vorgenommen, welches bei der Konzeption des SGB XI Vorbild war, um die Gemeinsamkeiten von und Unterschiede zwischen dem Leistungserbringungsrecht des SGB XI und des SGB V aufzuzeigen.
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Die vertragliche Konzeption des Leistungserbringungsrechts der sozialen Pflegeversicherung, Michael Götz
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- 2018
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