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Seit 2008 können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nach Art. 2 BGSA vereinfacht abrechnen. In diesem Fall führen sie die Quellensteuer gemäss Art. 37a DBG an die AHV-Ausgleichskasse ab. Die Autorin beantwortet praxisbezogene Fragen, z. B. Voraussetzungen der Anwendbarkeit, interkantonale Steueraufteilung, Bestimmung des Steuerobjekts, detaillierter Ablauf der Besteuerung, Behandlung grenzüberschreitender Sachverhalte etc. Zudem klärt sie die steuerrechtlichen Fragen, insb. die Verfassungsmässigkeit; dabei nimmt sie Stellung zum Prüfschema bei steuerrechtlichen Massnahmen, welche die Grundsätze der Besteuerung (Art. 127 BV) als Ausfluss des Gleichbehandlungsgebots (Art. 8 BV) tangieren. Weil das vereinfachte Abrechnungsverfahren die Schwarzarbeit bekämpfen soll, werden vorab Begriff, Umfang, Ursachen und Folgen dieser Problematik analysiert.
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Das vereinfachte Abrechnungsverfahren im Einkommenssteuerrecht, Ariane Ernst
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- 2018
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