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Das Vernichtungslager Auschwitz symbolisiert den industriell organisierten Massenmord an europäischen Juden und stellt eine schwere Hypothek für die beiden deutschen Nachkriegsstaaten dar. Die DDR-Führung versuchte, die historische Verantwortung allein der Bundesrepublik zuzuschieben und thematisierte westdeutsche Versäumnisse in ihrer Propaganda. Die Strafverfolgung in der DDR entsprach jedoch nicht der Dimension der Verbrechen und den Erwartungen der Überlebenden. Die Studie untersucht den Umgang der DDR mit „ihren“ Auschwitz-Fällen und beleuchtet die widersprüchliche Strafverfolgungspraxis. Zu Beginn der DDR-Gründung zeigte sich ein starker Wille zur Ahndung, jedoch auch eine willkürliche und oft ineffektive Wahrheitsfindung. Drakonische Strafen wurden selbst bei zweifelhafter Schuld verhängt, während in schwerwiegenden Fällen die Strafverfolgung ausblieb. Später galt die Ahndung von NS-Verbrechen als weitgehend abgeschlossen, und die Entdeckung eines Täters in der DDR drohte mit einem Glaubwürdigkeitsverlust. Informationen wurden von der Staatssicherheit geheim gehalten. Wenn ein Fall nicht verborgen werden konnte, wie beim Auschwitz-Arzt Horst Fischer 1966, reagierte die DDR schnell, um ihren Ahndungswillen zu demonstrieren. In anderen Fällen jedoch wurde die Verwicklung von Ostdeutschen in NS-Verbrechen von der Geheimpolizei verschwiegen, sodass viele, die am Völkermord in Auschwitz beteiligt waren, ungeschoren blieben.
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Auschwitz und Staatssicherheit, Henry Leide
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- 2019
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- (In brossura)
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