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Haftung bei Multiorganschaft

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Im modernen Wirtschaftsleben ist eine natürliche Person häufig gleichzeitig Organmitglied in mehreren juristischen Personen; man spricht von Multiorganschaft. Dabei sind Interessenkonflikte vorprogrammiert, die aus schadenersatzrechtlicher Perspektive zwei Fragen aufwerfen. Einerseits stellt sich die Frage, wie sich der Doppelmandatar in einem Interessenkonflikt verhalten muss und unter welchen Voraussetzungen er persönlich für Pflichtverletzungen haftet. Andererseits stellt sich die Frage nach der Haftung der hinter ihm stehenden juristischen Person. Die vorliegende Arbeit geht beiden Fragen nach und entwirft für die Haftung der juristischen Person ein rechtsformunabhängiges, nach verschiedenen Fallgruppen abgestuftes Haftungskonzept.

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Haftung bei Multiorganschaft, Bernhard Burtscher

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2019
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