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Beweisverwertungsverbote im arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzprozess bei rechtswidriger Überwachung des Arbeitnehmers

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Die umstrittene Frage, ob rechtswidrig erlangte Beweise im arbeitsrechtlichen Prozess einem Beweisverwertungsverbot unterliegen, wurde durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich geklärt. Beweise dürfen ausgeschlossen werden, wenn sie das Persönlichkeitsrecht verletzen. Dennoch bleiben viele Fragen offen, die in dieser Arbeit behandelt werden. Zunächst wird die Rechtsprechung kritisch beleuchtet, insbesondere wie der Schutz des Persönlichkeitsrechts ein Beweisverwertungsverbot rechtfertigen kann und welche Kriterien dabei zu beachten sind. Zudem wird untersucht, ob auch Verletzungen anderer materieller Regelungen, wie beispielsweise die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (BetrVG), das BDSG und das TKG, Beweisverwertungsverbote begründen können. Ein zentraler Aspekt der Untersuchung ist die Reichweite des Beweisverwertungsverbots. Trotz der Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung sind Fälle denkbar, in denen die Verwertung der Beweise zulässig ist. Die Arbeit erörtert auch die damit verbundenen Fragen zum arbeitsvertraglichen Auskunftsrecht, dem Sachvortragsverwertungsverbot und Zufallsfunden. Abschließend gibt die Verfasserin eine Einschätzung zu den möglichen Implikationen dieser Maßstäbe im Kontext der 2018 eingeführten DSGVO.

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Beweisverwertungsverbote im arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzprozess bei rechtswidriger Überwachung des Arbeitnehmers, Julia Fiedler

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2019
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