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Zur Frage der Einführung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland

Gutachten zur Erforderlichkeit und rechtssystematischen Einordnung

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Immer wieder wird über die Notwendigkeit eines eigenständigen Unternehmensstrafrechts für Deutschland diskutiert. So hatte 2013 der damals amtierende nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty einen Gesetzentwurf „zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden" vorgelegt, der nach wie vor im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Prüfung ansteht.

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Zur Frage der Einführung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland, Mark A. Zöller

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Pubblicato
2017
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