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Am 01.08.2002 wurde im Grundgesetz das Staatsziel Tierschutz verankert. Seitdem beschäftigen sich Veterinärämter und Gerichte mit Anträgen zur rituellen betäubungslosen Schlachtung nach muslimischen Traditionen. Das ethische und rechtliche Dilemma dieser Anträge ergibt sich aus der Ausnahmegenehmigung für betäubungsloses Schächten (§ 4a TierSchG Abs. 2 Nr. 2). Muslimische Antragsteller, die sich durch das deutsche Schächtverbot in ihrer Religionsausübung und Berufsfreiheit eingeschränkt fühlen, dürfen unter bestimmten Bedingungen gegen das Staatsziel Tierschutz handeln. Sie müssen nachweisen, dass sie durch religiöse Vorschriften zum Schächten gezwungen sind und bei einem Verbot in ernsthafte seelische Bedrängnis geraten. Diese Problematik birgt erhebliches gesellschaftliches Streitpotenzial und belastet die Integration muslimischer Mitbürger. Die Gewissensprüfung obliegt den Veterinärbehörden und Gerichten, die oft überfordert sind. Eine weitere zentrale These behandelt die Tierquälerei, die beim betäubungslosen Schächten wissenschaftlich nachgewiesen ist. Der Autor zieht Parallelen zwischen dieser Gewalt gegenüber Tieren und einer möglichen Gewaltbereitschaft gegenüber Menschen, unterstützt durch psychologische Studien aus den USA und Deutschland, die zeigen, dass pathologische Tierquälerei oft mit späteren Gewaltdelikten einhergeht. Die stark erweiterte 2. Auflage des Werkes behandelt diese Themen umfassend.
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Konkurrierende Staatsziele - Religionsfreiheit vs. Tierschutz, Volker Mariak
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- 2018
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