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Anwaltswerbung

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Bis vor wenigen Jahren galt weltweit ein Werbeverbot für Rechtsanwälte. Diese internationale communis opinio existiert nicht mehr. Nach der Meinung des amerikanischen Supreme court verstösst das Werbeverbot gegen das amerikanische Grundrecht auf freie Meinungsäusserung. In anderen Ländern wurden Verstösse gegen das Kartellrecht gerügt. Heute dürfen Rechtsanwälte beispielsweise in Schweden, Norwegen, den USA und England werben. In der vorliegenden Untersuchung wurde die internationale Kritik am anwaltlichen Werbeverbot zum Anlass genommen, die Rechtsmässigkeit des deutschen Werbeverbots zu überprüfen.

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Anwaltswerbung, Matthias Prinz

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Pubblicato
1986
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