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Strafverfahren, in denen dem Angeklagten der Vorwurf der Steuerhinterziehung gemacht wird, weisen einige Besonderheiten auf. So werden die Ermittlungen in den gewichtigen Fällen von der Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft geführt. Die Stellung der dort eingegliederten Wirtschaftsreferenten wird untersucht. Der Beschuldigte kann zum Verteidiger auch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer wählen. Diese dürfen gemäß 392 AO im Steuerstrafprozeß nur in Gemeinschaft mit einem Rechtsanwalt tätig werden. Die Stellung der beiden Verteidiger zueinander ist bisher nur unzureichend bestimmt. Das erkennende Gericht schließlich ist nicht mit Personen besetzt, die spezielle steuerrechtliche Kenntnisse haben. Insbesondere die Mitwirkungsmöglichkeiten der Schöffen ist im Hinblick auf die komplizierte Materie minimal.
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Die besondere Stellung der Verfahrensbeteiligten im Steuerstrafprozess, Martin Rammert
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- 1993
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