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Die Untersuchung beleuchtet, ob in Adornos kritischer Gesellschaftstheorie, die auch als Erkenntnis- und Geschichtsphilosophie verstanden werden kann, Ansätze für eine eigene rechtsphilosophische Perspektive erkennbar sind, die die Grundlage für ein negatives Naturrecht bilden. Adorno argumentiert, dass die gegenwärtige Gesellschaft, unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung, dem absolut gewordenen Identitätsprinzip folgt, das bis in die psychischen Strukturen der Individuen hineinwirkt. Das Allgemeine wird nicht aus den Einzelnen gebildet, sondern hat sich zu einer neuen, selbständigen Allgemeinheit entwickelt. Im Zuge der Dialektik der Aufklärung hat sich das Verhältnis von Objektivität und Subjektivität umgekehrt: Subjekte werden zu Objekten, während das System, dem die Natur als das Andere gegenübersteht, zum Subjekt avanciert. Diese gesellschaftliche Realität erweist sich als unwahr und ungerecht. Adornos Rechtsdenken reflektiert daher das allgegenwärtige Unrecht, wobei das Recht des Besonderen, das er gegen Regelungen verteidigt, nur negativ bestimmt werden kann. Diese negative Bestimmung erfolgt in einem negativ dialektischen Ansatz des Naturrechts, wobei das alttestamentarische Bilderverbot als ursprüngliches Recht seines nichtidentischen Substrats, der unbeschädigten inneren Natur des Besonderen, fungiert.
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Natur, Herrschaft, Recht, Mathias Becker
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- 1997
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- (In brossura)
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