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Die Rechtsprechung des Sondergerichts Mannheim

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Die im März 1933 im gesamten Reich eingerichteten Sondergerichte für Strafsachen gelten als typische Ausprägung des nationalsozialistischen Unrechtssystems, oft zusammen mit dem Volksgerichtshof erwähnt. Bisher gibt es jedoch kaum detaillierte Untersuchungen zu diesem Bereich der Rechtsprechung. In der Regel wurden nur einzelne Aspekte oder Urteile analysiert, wobei die zeitgenössische Einschätzung der „Standgerichte der inneren Front“ oft kritiklos übernommen wurde. Diese rechtshistorische Arbeit zielt darauf ab, die Rechtsprechungspraxis des Sondergerichts Mannheim aus juristischer und historischer Perspektive zu erfassen. Der Fokus liegt auf der Beschreibung der Tätigkeit des Sondergerichts, ohne eine Bewertung der Gerichtsqualität oder der Strafbarkeit der beteiligten Richter und Staatsanwälte vorzunehmen. Sensationsgier, die oft mit der Strafjustiz der Nationalsozialisten verbunden ist, wird nicht bedient. Die Arbeit untersucht die Einbindung der Sondergerichte in den Justizverwaltungsapparat, zentrale Steuerungsmechanismen und strafprozessuale Besonderheiten. Zudem erfolgt eine Analyse von 486 zufällig ausgewählten Verfahrensakten. Die Auseinandersetzung mit den Bemühungen um Verfahrensbeschleunigung stellt aktuelle Bezüge zu rechtspolitischen Ansätzen her und wirft Fragen zur möglichen Gefährdung der Verfahrensrechte des Bürgers auf.

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Die Rechtsprechung des Sondergerichts Mannheim, Christiane Oehler

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1997
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