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Zur Vereinbarkeit der jüngeren Deregulierungsgesetzgebung im Umweltrecht mit dem Verfassungs- und Europarecht

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Seit Anfang der 90er Jahre ist der Gesetzgeber bemüht, die Zulassungsverfahren für Industrieanlagen, Infrastrukturvorhaben u.ä. deutlich zu straffen. Dies geschieht unter anderem durch eine Verkürzung von Beteiligungsfristen, durch Einführung bzw. Erweiterung von Einwendungsausschlüssen und durch Vorschriften über die Unbeachtlichkeit und Heilung fehlerhaften Verwaltungshandelns. Diese sog. Deregulierungsgesetzgebung für umweltrelevante Vorhaben hat inzwischen das allgemeine Verwaltungsrecht und das Verwaltungsprozeßrecht erreicht. Am Beispiel der Vorschriften über den Zulassungstatbestand der Planfeststellung mit seiner besonderen Bedeutung etwa im Straßen- und Wasserrecht zeigt die Untersuchung mehr als marginale Unvereinbarkeiten jener gesetzgeberischen Entwicklung mit dem deutschen Verfassungsrecht und dem Europarecht auf. Das Werk richtet sich an die in der Verwaltung, aber auch als Rechtsanwälte mit den neuen Vorschriften Befaßten. Darüber hinaus liefert es eine zusammenfassende Grundlage und vielfältige Anstöße für eine vertiefte Diskussion in Wissenschaft und Gesetzgebung.

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Zur Vereinbarkeit der jüngeren Deregulierungsgesetzgebung im Umweltrecht mit dem Verfassungs- und Europarecht, Wilfried Erbguth

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1999
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