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Nach dem Studium der Rechtswissenschaft promovierte Joseph Georg Wolf bei Franz Wieacker in Göttingen mit einer Arbeit über den »Error im Römischen Privatrecht« und habilitierte sich mit »Causa stipulationis«. Beide Werke prägten die Forschung zur Dogmatik des römischen Privatrechts maßgeblich. Von 1964 bis zu seiner Emeritierung 1998 lehrte er als Ordinarius der Romanistischen Abteilung des Instituts für Rechtsgeschichte und geschichtliche Rechtsvergleichung an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg i. Br. In seinen wissenschaftlichen Arbeiten beschäftigte er sich intensiv mit den Ursprüngen des römischen Privatrechts. Seine Untersuchungen zu archaischen Ritualen der Diebstahlsverfolgung, Streitbefestigung und Sklavenfreilassung klärten grundlegende Fragen. Nach der Erstpublikation des pompejanischen Urkundenfundes von 1959 erkannte Wolf als Erster, dass unzureichende Lesungen unser Bild von der römischen Rechtswirklichkeit gefährden könnten. Dank seiner Arbeiten entwickelte sich die Forschung zu diesen Urkunden zu einer eigenen Disziplin innerhalb der römischen Rechtswissenschaft. Zudem widmete er sich der Rechtspolitik der römischen Kaiser und dem klassischen Zivilprozess. Er ermutigte seine Schüler, die Werke der klassischen Jurisprudenz zu analysieren und deren juristisch-literarische Individualität zu erfassen. Seine umfassenden Arbeiten über Juristen von Labeo bis Paulus, viele davon in der von ihm wiederbelebten Re
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Quaestiones iuris, Ulrich Manthe
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- 2000
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