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Die Inhaltskontrolle von Verbraucherverträgen

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Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern unterliegen seit der AGBG-Novelle 1996 einer neuen Inhaltskontrolle. Nach § 24a AGBG sind auch Einmalklauseln und Drittklauseln der Kontrolle nach dem AGB-Gesetz unterworfen. Für Verbraucherverträge gilt gemäß § 24a Nr. 3 AGBG ein besonderer Maßstab der Inhaltskontrolle, dessen Auswirkungen auf die Praxis noch weitgehend ungeklärt sind. Insbesondere die Fragen zum Kontrollmaßstab sind umstritten, und umfassende Erörterungen zu diesem Thema sind selten. Der Autor versucht, diese Lücke zu schließen, indem er den geänderten Maßstab der Inhaltskontrolle untersucht. Durch § 24a Nr. 3 AGBG erhält die Inhaltskontrolle bei Verbraucherverträgen eine neue Dimension, die zuvor im AGB-Gesetz nicht vorhanden war. Die neue, zweistufige Inhaltskontrolle wird detailliert erläutert, und die „Umstände des Vertragsabschlusses“, auf die § 24a Nr. 3 Bezug nimmt, werden in Fallgruppen geordnet und hinsichtlich ihrer Relevanz für die Inhaltskontrolle analysiert. Weitere Abschnitte befassen sich mit anderen Aspekten der Inhaltskontrolle, einschließlich der umstrittenen Ausweitung der AGB-Kontrolle auf Verträge, die von neutralen Dritten, wie Notaren, entworfen wurden.

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Die Inhaltskontrolle von Verbraucherverträgen, Georg Borges

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2000
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