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Die Schutzschrift im schweizerischen Zivilprozessrecht

Unter besonderer Berücksichtigung der Zivilprozessordnung für den Kanton Bern

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Das Rechtsinstitut der Schutzschrift ist im schweizerischen geschriebenen Recht bislang nirgends geregelt. Gleichwohl werden bei Gerichten gelegentlich - und in letzter Zeit vermehrt - Eingaben unter dieser Bezeichnung eingereicht. Die Schutzschrift dient dabei als eine vorweggenommene schriftliche Stellungnahme eines präsumtiven Antragsgegners. Der vorliegende Band stellt die Grundzüge der Schutzschrift in deren Herkunftsland (Deutschland) dar und zeigt auf, inwieweit sie auch in der Schweiz möglich und sinnvoll ist. Ferner werden Lösungsansätze zu zahlreichen mit der Schutzschrift im Zusammenhang stehenden Einzelfragen (z. B. mögliche Anträge, Registrierung, Aufbewahrungspflicht, Kostenfolgen) gegeben.

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Die Schutzschrift im schweizerischen Zivilprozessrecht, Andreas Güngerich

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2000
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